Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Tipps für Einzelunternehmer


Auch wegen der noch nicht ganz ausgestandenen Wirtschaftskrise gibt es für Einzelunternehmer 2010 eine Reihe von Möglichkeiten, Steuern zu sparen und zu günstigen Krediten zu kommen.


Gewinnfreibetrag


Mit 1. Jänner 2010 ist ein neuer Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% des jeweiligen Gewinns vorgesehen, der sich aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammensetzt. Der Grundfreibetrag steht für einen Gewinn bis € 30.000, unabhängig vom Investitionsverhalten, zur Verfügung. Für Gewinne über € 30.000 kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden, für dessen Geltendmachung Investitionen (wie etwa auch die Anschaffung von Wertpapieren) vorgenommen werden müssen. In Summe ist der Gewinnfreibetrag mit einem Betrag von € 100.000 begrenzt.

Tipp: Im Unterschied zum alten Gewinnfreibetrag steht der neue Gewinnfreibetrag auch für Investitionen in Gebäude zu. Entspricht Ihr Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr und planen Sie Investitionen in Betriebsgebäude, sollten Sie diese erst im Jahr 2010 vornehmen, damit der Gewinnfreibetrag genützt werden kann.

ERP-Kredite

Für all jene, die derzeit die genannten Steuerbegünstigungen mangels Liquidität nicht in Anspruch nehmen können, bietet das aws (austrian wirtschaftsservice; www.awsg.at ) eine willkommene Stütze. Dort werden attraktive ERP-Kleinkredite für Modernisierung- und Erweiterungsinvestitionen vergeben oder Haftungen für Mikrokredite für kleine Unternehmen übernommen.
Freibetrag für investierte Gewinne
Der Freibetrag für nicht entnommene Gewinne kann letztmalig im Jahr 2009 geltend gemacht werden. Die siebenjährige Beobachtungsfrist, in der eine Nachversteuerung durchgeführt werden kann, läuft dabei weiter. Alternativ dazu steht es dem Unternehmer offen, im Jahr 2009 alle vor dem Wirtschaftsjahr 2009 begünstigten und noch nicht nachversteuerten Beträge mit dem pauschalen Steuersatz von 10% nach zu versteuern.

Tipp: Stehen in naher Zukunft hohe Entnahmen oder eine Schenkung des Betriebes an, kann eine 10%ige Nachversteuerung durchaus sinnvoll sein. Bestehen hingegen hohe Verbindlichkeiten oder sind Investitionen geplant, die aus nicht entnommenen Gewinnen finanziert werden sollen, wird eine Weiterführung der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne vorteilhaft sein.