Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/ubergangsfristen-fur-ust-erhohung/ Export date: Sat Feb 15 23:19:10 2025 / +0000 GMT |
Übergangsfristen für USt-ErhöhungDie Steuerreform 2016 hat einen neuen Umsatzsteuersatz von 13% geschaffen. Für den Übergang auf den neuen Steuersatz gelten für Beherbergungsleistungen, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie Museen diverse Übergangsfristen. Bislang gab es neben dem 20%igen Umsatzsteuersatz noch einen ermäßigten USt-Satz in Höhe von 10% und einen 12%igen Steuersatz für den Ab-Hof-Verkauf von Wein. Durch die Steuerreform 2016 kommt es für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2015 ausgeführt werden, zur Aufhebung des 12%igen Steuersatzes und gleichzeitig zur Einführung eines neuen ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 13%. Zudem werden bestimmte Umsätze, die jetzt noch der 10%igen Umsatzsteuer unterliegen, ab 1.1.2016 mit 13% Umsatzsteuer belastet. Die wichtigsten Anwendungsfälle für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 13%
Übergangsbestimmungen für Beherbergungsleistungen Während für die meisten Umsätze die Erhöhung der Mehrwertsteuer bereits mit 1.1.2016 in Kraft tritt, gelten für Beherbergungsleistungen folgende abweichende Übergangsbestimmungen:
Somit sind folgende Umsatzsteuersätze zu verrechnen:
Bei Pauschalangeboten wird von der Abgabenbehörde noch per Erlass geregelt werden, welcher Teil auf das Frühstück bzw. die Halb- oder Vollpension entfällt, da die Verpflegung weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterliegt. |