Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/unterstutzung-der-ogk/ Export date: Mon Dec 4 17:26:26 2023 / +0000 GMT |
Unterstützung der ÖGKÖGK unterstützt österreichische Wirtschaft in Zeiten des Corona-Virus Beitragsstundung und Verzugszinsenverzicht für betroffene Unternehmen. Die Grundregeln der Lohnverrechnung bleiben aber aufrecht. Der Nationalrat hat am 20.03.2020 wesentliche Zahlungserleichterungen für die österreichischen Betriebe beschlossen. Damit wird die ÖGK Dienstgebern, die aufgrund des Corona-Virus mit Engpässen bei der Liquidität oder gar dem gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel kämpfen müssen, helfend zur Seite stehen. Die gesetzlichen Maßnahmen auf einem Blick Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020:
Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020:
Die ÖGK arbeitet mit Hochdruck daran die Antragseinbringung und Abrechnung möglichst unbürokratisch zu gestalten und wird dann umgehend darüber informieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für die Unternehmen nichts verloren geht, wenn die entsprechenden Anträge nicht umgehend eingebracht werden. Tipp Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Grundregeln der Lohnverrechnung aufrecht bleiben. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen. Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden. Wir ersuchen die Betriebe, auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten ihre bisherige hervorragende Melde- und Zahlungsmoral so weit als möglich aufrecht zu halten und damit weiterhin das Funktionieren des Sozialstaates zu ermöglichen. Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.858001 Stand 23.3. |