Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/unterstutzung-von-fluchtlingen-im-ukraine-krieg/ Export date: Fri Dec 13 10:02:35 2024 / +0000 GMT |
Unterstützung von Flüchtlingen im Ukraine-KriegWegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende oder Hilfsgüterlieferungen lindern. Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen sind dabei als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln. Spenden Ein Spender kann seine freigebige Zuwendung als Betriebs- oder Sonderausgabe steuermindernd geltend machen, wenn er für begünstigte Zwecke und an eine begünstigte Einrichtung spendet. Zu den begünstigten Zwecken zählt auch die Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen, somit auch bei Kriegen und Flüchtlingskrisen. Die begünstigten Einrichtungen sind auf der Website des Finanzministeriums aufgezählt. Direkte Spenden an Flüchtlinge können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist bei Privatpersonen mit 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte und bei Unternehmen mit 10% des Gewinnes (vor Abzug des Gewinnfreibetrages) des jeweiligen Jahres begrenzt. Zu beachten ist, dass bei Spenden aus dem Privatvermögen nur Geldspenden begünstigt sind, bei Unternehmen auch Sachspenden. Hilfsgüterlieferungen (Sachspenden) in der Umsatzsteuer Durch eine Verordnung ist vorgesehen, dass entgeltliche und unentgeltliche Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln sind. Die Voraussetzungen dafür sind:
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