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Urlaub und Zeitausgleich bei Corona-Kurzarbeit


Urlaub und Zeitausgleich bei Corona-Kurzarbeit

Der Arbeitgeber muss sich bemühen, dass Arbeitnehmer allfällige Urlaubs- und Zeitguthaben vor oder während der Kurzarbeit verbrauchen, indem er allen Arbeitnehmern den Verbrauch anbietet. Der Urlaubsverbrauch ist also keine zwingende Voraussetzung für Kurzarbeit!

Quelle: wko.at

Stand 30.3. 13:09 Uhr