Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/urlaub-und-zeitausgleich-bei-corona-kurzarbeit/ Export date: Wed Feb 19 15:59:57 2025 / +0000 GMT |
Urlaub und Zeitausgleich bei Corona-KurzarbeitUrlaub und Zeitausgleich bei Corona-Kurzarbeit Der Arbeitgeber muss sich bemühen, dass Arbeitnehmer allfällige Urlaubs- und Zeitguthaben vor oder während der Kurzarbeit verbrauchen, indem er allen Arbeitnehmern den Verbrauch anbietet. Der Urlaubsverbrauch ist also keine zwingende Voraussetzung für Kurzarbeit! Quelle: wko.at Stand 30.3. 13:09 Uhr |