Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/vereinfachte-gebuhrenentrichtung-fur-vermieter-und-verpachter/ Export date: Thu Nov 7 22:25:51 2024 / +0000 GMT |
Vereinfachte Gebührenentrichtung für Vermieter und VerpächterVermieter und Verpächter können seit 1.1. 2013 für innerhalb eines Monats abgeschlossene Verträge eine Sammelmeldung vornehmen. Eine Gebührenanzeige kann unterbleiben, wenn die Gebührenschuld bis zum Fälligkeitstag mit Verrechnungsweisung über FinanzOnline entrichtet wird. Bisher mussten Bestandgeber (Verpächter bzw. Vermieter) für jeden einzelnen abgeschlossenen Bestandvertrag (Miet- oder Pachtvertrag) eine separate Gebührenanmeldung vornehmen. Durch die letzte Steuerreform treten für Bestandverträge, die ab dem 1.1.2013 abgeschlossen werden, zusätzlich zur alten Regelung zwei Wahlmöglichkeiten für den Bestandgeber hinzu. Zwei Wahlmöglichkeiten
Wann fällt Bestandvertragsgebühr an? Der Abschluss von Bestandverträgen (Miet- oder Pachtverträgen), die jemandem das Gebrauchsrecht an einer unverbrauchbaren Sache (Wohnung, Grundstück) gegen ein Entgelt einräumen, unterliegt der Bestandvertragsgebühr. Grundsätzlich setzt die Gebührenpflicht eine Urkunde voraus. In folgenden Fällen fingiert das Gebührenrecht zudem eine solche Urkunde:
Die Gebührenschuld entsteht mit Vertragsabschluss und ist vom Bestandgeber (Vermieter, Verpächter) bis zum 15. des dem Vertragsabschlussmonat zweitfolgenden Monats dem Gebührenfinanzamt anzuzeigen und zu entrichten (Fälligkeitstag). |