Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit


Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit

  • Für die Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai 2020 hinaus wird über eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt.

  • Die technische Abwicklung für die Verlängerung wird über das eAMS-Konto erfolgen.

  • Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden muss, wird derzeit ausgesetzt.


Infos zur COVID-19-Kurzarbeit

 

Quelle: WKW

Stand 12.5. 15:48 Uhr