Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/verlangerung-des-erhohten-kilometergeldes-bis-ende-2010/ Export date: Fri Mar 29 15:54:07 2024 / +0000 GMT |
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Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes bis Ende 2010
Kilometergeld
Kilometergeld kann maximal für die ersten 30.000 Kilometer angesetzt werden. Bei Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Jahr kann entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten beruflichen Fahrten geltend gemacht werden. Mit dem Kilometergeld gelten insbesondere folgende Aufwendungen als abgegolten: • Abschreibung • Treibstoff • Öl, Service- und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes • Zusatzausrüstungen (Winterreifen, Autoradio, Navigationsgeräte, etc.) • Steuern, (Park-)Gebühren, Mauten, Autobahnvignette • Versicherungen aller Art (einschließlich Vollkasko-, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung) • Mietgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs • Finanzierungskosten Pendlerpauschale pro Jahr
Zuschlag zum Pendlerpauschale Bei Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt und die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Gutschrift vom Finanzamt auf bis zu € 240. |
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