Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Fri Mar 29 15:54:07 2024 / +0000 GMT

Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes bis Ende 2010









Als Ausgleich zu den gestiegenen Treibstoffpreisen wurden mit 1.7.2008 das Kilometergeld, das Pendlerpauschale sowie der Pendlerzuschlag erhöht. Die Erhöhung sollte 2009 auslaufen, wird nun aber bis Ende 2010 verlängert.



Kilometergeld 


































  PKW

Für jede mitbeförderte Person


Motorrad bis 250 cm3 Motorrad über 250 cm3

 



 



 


KM-Geld 0,42 0,05 0,14 0,24

 



 



 



Kilometergeld kann maximal für die ersten 30.000 Kilometer angesetzt werden. Bei Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Jahr kann entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten beruflichen Fahrten geltend gemacht werden. Mit dem Kilometergeld gelten insbesondere folgende Aufwendungen als abgegolten:


• Abschreibung
• Treibstoff
• Öl, Service- und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes
• Zusatzausrüstungen (Winterreifen, Autoradio, Navigationsgeräte, etc.)
• Steuern, (Park-)Gebühren, Mauten, Autobahnvignette
• Versicherungen aller Art (einschließlich Vollkasko-, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung)
• Mietgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
• Finanzierungskosten

Pendlerpauschale pro Jahr







































  bis 20 km 20 – 40 km 40 – 60 km über 60 km

 



 


kleine Pendlerpauschale   € 630 € 1.242 € 1.857

 



 


große Pendlerpauschale € 342 € 1.356 € 2.361 € 3.372

 



 




Bei dem kleinen Pendlerpauschale ist ausschließlich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgeblich und kann erst ab einer Entfernung von 20 Kilometern geltend gemacht werden. Das große Pendlerpauschale ist anzuwenden, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist.


 Zuschlag zum Pendlerpauschale


Bei Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt und die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Gutschrift vom Finanzamt auf bis zu € 240.