Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/verscharfung-im-finanzstrafrecht/ Export date: Wed Dec 4 10:28:35 2024 / +0000 GMT |
Verschärfung im FinanzstrafrechtDie Finanzpolizei sorgt seit ihrer Einführung immer wieder für Aufsehen. Der Vorwurf, es werde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, ist nicht ganz unberechtigt. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat eine Umfrage im Berufsstand durchgeführt, bei der sich die Kammermitglieder (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu ihren Erfahrungen mit finanzpolizeilichen Aktionen äußern konnten. Rund 2/3 der Befragten beschrieben die Einsätze als „eher nicht akzeptabel“ bzw. „rechtsstaatlich bedenklich“. Hauptvorwürfe waren:
Verschärfung im Zusammenhang mit Prüfmaßnahmen Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012, das am 15. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, kam es zusätzlich zu einer empfindlichen Verschärfung im Zusammenhang mit Prüfmaßnahmen der Finanzpolizei. Künftig begeht jeder, der vorsätzlich eine finanzpolizeiliche Aufsicht oder Kontrolle erschwert, verhindert oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, eine Finanzordnungswidrigkeit. Diese kann mit bis zu € 5.000 Geldstrafe geahndet werden. Es ist begrüßenswert, dass die Finanzverwaltung gegenüber Steuersündern mobil macht. Es ist aber anzuzweifeln, dass ein Straftatbestand eine derart unpräzise Formulierung beinhalten darf. Dies Frage wird wohl erst beantwortet werden können, wenn ein Betroffener den Weg zu den Höchstgerichten einschlägt oder diese von sich aus die besagte Strafnorm unter die Lupe nehmen. |