Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/vertrage-zwischen-kapitalgesellschaften-und-ihren-gesellschaftern-2/ Export date: Tue Mar 18 11:21:53 2025 / +0000 GMT |
Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren GesellschafternUnternehmer können jetzt noch Gewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn für 2011 zu senken. Unternehmer können jetzt noch Seit 2010 können sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch bilanzierende Unternehmer den Gewinnfreibetrag von 13% in Anspruch nehmen. Dabei steht jedenfalls ein investitionsunabhängiger Gewinnfreibetrag von bis zu € 3.900 (bei einem Gewinn bis zu € 30.000) zu. Darüber hinaus kann bei Aufwendungen für die Anschaffung von ungebrauchtem, körperlichem und abnutzbarem Anlagevermögen mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer oder von bestimmten Wertpapieren, der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag von 13%, begrenzt mit max. € 96.100, geltend gemacht werden. Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Pauschalierung ermitteln, können nur den Grundfreibetrag in Anspruch nehmen. Steuern Sie als Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ihren Gewinn Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben es auch selbst in der Hand, ihren zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen, indem sie Betriebsausgaben noch vor dem 31. Dezember 2011 bezahlen oder offene Rechnungen erst im Jahr 2012 eintreiben. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zufließen, sind jedoch dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Vorauszahlungen von GSVG-Beiträgen müssen aber sorgfältig geschätzt werden, sonst werden sie vom Finanzamt nicht aus Betriebsausgabe anerkannt. Prämien und Freibeträge
Spenden aus dem Betriebsvermögen Spenden für bestimmte Zwecke wie Wissenschaft, Forschung, Mildtätigkeit, Armutsbekämpfung oder Hilfe in Katastrophenfällen sind bis zu maximal 10% des Vorjahresgewinns steuerlich absetzbar, wenn sie an begünstigte Organisationen, die in einer Liste des Finanzministeriums geführt sind, gezahlt werden. ewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn für 2011 zu senken. |