Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/vertrage-zwischen-kapitalgesellschaften-und-ihren-gesellschaftern/ Export date: Sun Feb 9 20:32:05 2025 / +0000 GMT |
Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren GesellschafternWenn Kapitalgesellschaften mit ihren Gesellschaftern Verträge abschließen, sind oftmals steuerlich unerwünschte Nebenwirkungen die Folge. Rechtsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern (Mitgliedern) sind steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie
Verdeckte Gewinnausschüttung Verdeckte Einlage Das „Spiegelbild“ einer vGA ist die so genannte „verdeckte Einlage“ (vE). Das ist eine Einlage, die äußerlich nicht als Einlage in Erscheinung tritt und alleine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das ist etwa ein Forderungsverzicht eines Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft. Sie erhöht den Gewinn der Gesellschaft nicht und stellt für den einlegenden Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten seiner Beteiligung dar. Dabei ist zu beachten, dass so genannte „“Nutzungseinlagen“ nicht als verdeckte Einlagen zu sehen sind. Eine unbeachtliche Nutzungseinlage ist etwa die Gewährung eines zinsenfreien Darlehens an die Gesellschaft durch einen Ihrer Gesellschafter. Gesellschaftsteuer fällt für diesen Vorgang allerdings trotzdem an. Als Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber wird auch betrachtet, wenn nicht er selbst, sondern eine ihm nahe stehende Person begünstigt wird. Das sind solche Personen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich (familiär, verwandtschaftlich oder freundschaftlich) oder geschäftlich verbunden sind. Auch beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein Nahestehen. |