Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/vorwegbesteuerung-von-pensionskassenleistungen/ Export date: Sun Feb 9 21:44:13 2025 / +0000 GMT |
Vorwegbesteuerung von PensionskassenleistungenDurch das Sparpaket 2012 wurde die Möglichkeit einer Vorwegbesteuerung von Pensionskassenleistungen geschaffen. Diese Option ist als Kompensationsmaßnahme für die verstärkte Kürzung von Pensionskassenleistungen gedacht. Der dafür erforderliche Antrag muss bis spätestens 31.10.2012 gestellt werden. Folgende Personen können die Option zur Vorwegbesteuerung beantragen:
Weitere Voraussetzungen der Vorwegbesteuerung Zusätzliche Voraussetzungen zur Geltendmachung der Vorwegbesteuerung für alle drei Personengruppen sind:
25% Einkommensteuer pauschal Im Fall einer Option zur Vorwegbesteuerung wird das zum 31.12.2011 vorhandene Deckungskapital aus Arbeitgeberbeiträgen (= das auf dem Pensionskonto vorhandene Guthaben) pauschal mit 25% Einkommensteuer belastet. Bei einer Monatsbruttopension, die im Kalenderjahr 2011 durchschnittlich € 300 nicht überschreitet, beträgt der Steuersatz nur 20%. Der so ermittelte Steuerbetrag wird per 30.11.2012 von der Pensionskasse an das Finanzamt abgeführt und mindert insofern das Guthaben am Pensionskonto. Der Vorteil liegt darin, dass die ab 2013 ausgezahlten Pensionskassenleistungen nur in Höhe von 25% dem Einkommensteuer-Tarif unterworfen werden, die restlichen 75% der Pension sind steuerfrei. Dies führt zu einem maximalen Steuersatz von 12,5% der Rente. Dieser Vorteil fällt umso höher aus, je höher die zukünftigen Einkünfte in der Ruhephase (Pensionsauszahlungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ausfallen. Außerdem steigt der Vorteil mit zunehmender Höhe der Veranlagungserträge der Pensionskasse. Ob die Pauschalsteuer für Sie vorteilhaft oder nachteilig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Vorliegen sonstiger Einkünfte) und ist für den einzelnen Fall zu berechnen. Wir beraten sie gerne! |