Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/warenverkauf-uber-das-internet-wie-ist-die-rechnung-zu-legen/ Export date: Fri Apr 26 0:01:00 2024 / +0000 GMT |
Warenverkauf über das Internet – wie ist die Rechnung zu legen?Der Internethandel von Waren gewinnt im Verhältnis zu den traditionellen Vertriebskanälen immer mehr an Bedeutung. Werden Waren nach Onlinebestellungen geliefert, so ist für die umsatzsteuerliche Behandlung zunächst zwischen dem Warenverkauf an Unternehmer und dem Verkauf an Privatpersonen zu unterscheiden. Beim Warenverkauf an Unternehmer muss die Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt werden, wenn der Liefergegenstand von Österreich an einen Ort in Österreich transportiert wird. Wird der Liefergegenstand jedoch von Österreich ins Ausland (EU oder Drittland) transportiert, ist auf der Rechnung zwar keine Umsatzsteuer auszuweisen, jedoch ist sie mit einem Hinweis auf die Steuerfreiheit zu versehen, da entweder eine innergemeinschaftliche Lieferung (EU) oder eine Ausfuhrlieferung (Drittland) vorliegt. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die erforderlichen Ausfuhr- und Buchnachweise vorliegen. Privatkunden: Unterscheidung EU und Drittland Beim elektronischen Warenverkauf an einen Privatkunden ist bei Lieferungen im Inland die Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer auszustellen. Erfolgt eine grenzüberschreitende Lieferung ins Ausland, ist zwischen EU und Drittland zu unterscheiden:
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