Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/werbeabgabe-bei-prospektwerbung/ Export date: Sun Feb 9 21:32:35 2025 / +0000 GMT |
Werbeabgabe bei ProspektwerbungDie Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe in Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen in Prospekten oder Flugblättern war lange Zeit nicht eindeutig geklärt. Teilweise kam es zu Doppelbelastungen mit Werbeabgabe, da sowohl der vom Lieferanten geleistete Druckkostenbeitrag für die Platzierung seiner Produkte im Prospekt als auch die Entgelte für die Verteilung der Prospekte einer Werbeabgabe unterworfen wurden. Werbeleistungen gegen Entgelt werden in Österreich mit einem einheitlichen Steuersatz von 5 % besteuert. Schuldner dieser Abgabe ist der Werbeleister, wie etwa der Verleger von Printmedien oder das Unternehmen, welches mit der Verteilung von Prospekten beauftragt wird. Unentgeltliche Werbeleistungen oder Eigenwerbung, wie das Logo am Firmenfahrzeug oder am Bürogebäude unterliegen jedoch nicht der Werbeabgabe. Für Prospekte, Flugblätter oder Kataloge gilt:
Bei Werbeeinschaltungen (z.B. in Gratiswerbezeitungen), die erkennbar ausschließlich aus bezahlten Anzeigen bestehen, unterliegt bereits die Einschaltung und nicht erst die spätere Verteilung der Werbeabgabe. |