Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/werbungskostenpauschale-fur-nach-osterreich-entsandte-expatriates/ Export date: Fri Jan 17 14:07:48 2025 / +0000 GMT |
Werbungskostenpauschale für nach Österreich entsandte ExpatriatesSeit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von € 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch € 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die diesbezüglichen Bezüge sind die Bruttobezüge vermindert um steuerfreie Bezüge und sonstige Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug zu versteuern sind. Das Werbungskostenpauschale kann entweder vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung oder in der (Arbeitnehmer)Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden. Expatriates sind nach der Definition der Verordnung zu Werbungskostenpauschale Arbeitnehmer,
Beschäftigungsdauer über 5 Jahre Ist eine längere Beschäftigungsdauer als 5 Jahre vorgesehen oder besteht eine Verlängerungsoption über die 5 Jahre hinaus, so kann das höhere Werbungskostenpauschale für Expatriates nicht geltend gemacht werden. Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit ist der Pauschalbetrag nur anteilig zu berücksichtigen. Angefangene Monate sind als volle Monate zu werten. Weiters führen Kostenersätze, die für Dienstreisen gewährt werden, wie etwa Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder, zu keiner Verkürzung der Werbungskostenpauschale. |