Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor. Im Zuge der Einführung des WiEReG (Wirtschaftliche weiter lesen >>>
Feb 252020
Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor. Im Zuge der Einführung des WiEReG (Wirtschaftliche weiter lesen >>>
2020 kann jeder einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) anfordern. Zudem gilt dann die jährliche Meldepflicht. Das weiter lesen >>>
Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei weiter lesen >>>
Auch wenn die Meldepflicht an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer bis dato erfüllt wurde, gilt es nun, die Daten im weiter lesen >>>
Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird in Zukunft mit dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ein Register eingerichtet, in das weiter lesen >>>