Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/gastgewerbe-pauschalierung-rechtzeitig-kalkulieren/ Export date: Thu Mar 30 7:21:13 2023 / +0000 GMT |
Gastgewerbe-Pauschalierung: Rechtzeitig kalkulieren!Bei Anwendung der neuen Pauschalierungsverordnung ist der Gastwirt mindestens drei Jahre an die gewählte Modul-Kombination gebunden. Es sollte also rechtzeitig kalkuliert werden, ob und in welcher Form sich die Pauschalierung auszahlt. Nach der neuen Verordnung können folgende Pauschalen abgesetzt werden: Grundpauschale: 10% des Umsatzes (mind. € 3.000, max. € 25.500). Zusätzlich zum Grundpauschale können noch folgende Ausgaben pauschal abgesetzt werden:
Jedenfalls in tatsächlicher Höhe absetzbar („nicht abpauschaliert") sind:
Anwendbarkeit der Pauschalierung Die neue Gastgewerbepauschalierungsverordnung ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:
Wahl der Pauschalierung und Modul-Kombination bindet 3 Jahre Während der Gastwirt bei der alten Pauschalierungsverordnung jährlich entscheiden konnte, ob er die Pauschalierung in Anspruch nimmt besteht bei Anwendung der neuen Pauschalierungsverordnung eine Bindungsfrist für die gewählte Modul-Kombination von mindestens 3 Jahren. Ob die Inanspruchnahme der Pauschalierungsverordnung für den Gastwirt überhaupt steuerlich sinnvoll ist, kann anhand einer Gegenüberstellung der einzelnen Varianten – tatsächlich anfallende Kosten oder Grundpauschale und/oder Mobilitätspauschale und/oder Energie- und Raumpauschale – überprüft werden, wobei wir Sie gerne im Rahmen einer Vorteilhaftigkeitsberechnung unterstützen. |