Lohnverrechnung
Lohnverrechnung
Das Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist von laufenden Neuerungen und gesetzlichen Änderungen geprägt.
Vorbei sind die Zeiten in denen Lohnverrechnungen mit der Eingabe von Mitarbeiterdaten in ein Software-Programm gleichzusetzen war. Vielmehr sind unter anderem Kollektivverträge sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Weiters sind die teilweise sehr komplexen Jahreserklärungen im Bereich der Gebietskrankenkassen sowie Stadtkassen und beim Finanzamt abzugeben und die Lohnzettel für die Dienstnehmer mit Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.
Gut, wenn man hier einen kompetenten und verlässlichen Partner hat, der immer auf dem aktuellen Stand ist und diese Anforderungen optimal erfüllt, wobei Sie das Ausmaß der Inanspruchnahme unserer angebotenen Leistungen selbst bestimmen können.
Auch bei den mehr oder weniger regelmäßig stattfindenden Prüfungen der lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben schätzen es unsere Klienten, wenn diese Prüfungen von uns vorbereitet und (in der Regel in unseren Räumlichkeiten) abgewickelt werden.