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OÖ Härtefonds für KleinbetriebeFür alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können, springt das Land OÖ mit Direktzuschüssen ein. WICHTIG: Der Antragsteller zum OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe darf weder beim Härtefall-Fonds (Phase 1, 2) noch Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung anspruchsberechtigt sein. Um eine möglich Anspruchsberechtigung bei den Fonds der Bundesregierung auszuschließen, prüfen Sie bitte folgende Informationsseiten oder kontaktieren Sie die jeweiligen Ansprechstellen:
Bitte beantragen Sie den OÖ Härtefonds für Kleinunternehmen erst dann, wenn Sie eine mögliche Anspruchsberechtigung bei den oben genannten Bundesförderungen geprüft haben und unsere FAQs gelesen haben: Wer wird gefördert? Gefördert werden Kleinunternehmen (im Sinne der EU Definition; weniger als 50 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft, die ab 16.03.2020 unverschuldet aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche / finanzielle Notlage geraten sind, Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ sind und ihren Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich haben. Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung oberösterreichischer Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnten. Wie wird gefördert? Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) geleistet. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der Fixkosten für maximal drei Monate (Zeitraum 16. März bis 15. Juni) und beträgt 25 Prozent, maximal 25.000 Euro. Förderungssatz: 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückgangs Fixkosten: Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Abwicklung / Antragstellung Allgemeine Bestimmungen Der OÖ. Härtefonds wird im Rahmen der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich abgewickelt, die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 gewährt. Laufzeit Die Förderungen im Rahmen des OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe können ab 16.04.2020 bis einschließlich 30.06.2020 online beantragt werden. Erforderliche Beilagen:
Formular OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können. Online beantragen Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233404.htm Stand 23.4. 14:14 Uhr |