Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Tue Apr 23 12:03:31 2024 / +0000 GMT

OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe


Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können, springt das Land OÖ mit Direktzuschüssen ein.

WICHTIG:
Der Antragsteller zum OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe darf weder beim Härtefall-Fonds (Phase 1, 2) noch Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung anspruchsberechtigt sein.
Um eine möglich Anspruchsberechtigung bei den Fonds der Bundesregierung auszuschließen, prüfen Sie bitte folgende Informationsseiten oder kontaktieren Sie die jeweiligen Ansprechstellen:

Bitte beantragen Sie den OÖ Härtefonds für Kleinunternehmen erst dann, wenn Sie eine mögliche Anspruchsberechtigung bei den oben genannten Bundesförderungen geprüft haben und unsere FAQs gelesen haben:

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinunternehmen (im Sinne der EU Definition; weniger als 50 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft, die ab 16.03.2020 unverschuldet aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche / finanzielle Notlage geraten sind, Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ sind und ihren Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich haben.

 

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung oberösterreichischer Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnten.

 

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) geleistet. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der Fixkosten für maximal drei Monate (Zeitraum 16. März bis 15. Juni) und beträgt 25 Prozent, maximal 25.000 Euro.

Förderungssatz: 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückgangs

Fixkosten: Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent

  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor den COVID-19 Maßnahmen – URG Kriterien (Stichtag 15.03.2020)

  • Der Antragsteller aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnte.


 

Abwicklung / Antragstellung

Allgemeine Bestimmungen

Der OÖ. Härtefonds wird im Rahmen der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich abgewickelt, die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 gewährt.

Laufzeit

Die Förderungen im Rahmen des OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe können ab 16.04.2020 bis einschließlich 30.06.2020 online beantragt werden.

Erforderliche Beilagen:

  • Nachweis der unbefristeten Gewerbeberechtigung (z.B.: GISA-Auszug)

  • Nachweise über die Fixkosten


 

Formular

OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe

Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können.

Online beantragen

 

Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233404.htm

Stand 23.4.  14:14 Uhr