Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können, springt das Land OÖ mit Direktzuschüssen ein.
WICHTIG:
Der Antragsteller zum OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe darf weder beim Härtefall-Fonds (Phase 1, 2) noch Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung anspruchsberechtigt sein.
Um eine möglich Anspruchsberechtigung bei den Fonds der Bundesregierung auszuschließen, prüfen Sie bitte folgende Informationsseiten oder kontaktieren Sie die jeweiligen Ansprechstellen:
- Corona Hilfsfonds (Fixkostenzuschuss max. 75 Prozent)
- Härtefall-Fonds Phase 1 und Phase 2 (Soforthilfe)
Bitte beantragen Sie den OÖ Härtefonds für Kleinunternehmen erst dann, wenn Sie eine mögliche Anspruchsberechtigung bei den oben genannten Bundesförderungen geprüft haben und unsere FAQs gelesen haben:
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kleinunternehmen (im Sinne der EU Definition; weniger als 50 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft, die ab 16.03.2020 unverschuldet aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche / finanzielle Notlage geraten sind, Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ sind und ihren Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich haben.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung oberösterreichischer Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnten.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) geleistet. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der Fixkosten für maximal drei Monate (Zeitraum 16. März bis 15. Juni) und beträgt 25 Prozent, maximal 25.000 Euro.
Förderungssatz: 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückgangs
Fixkosten: Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor den COVID-19 Maßnahmen – URG Kriterien (Stichtag 15.03.2020)
- Der Antragsteller aufgrund der Kriterien des Bundes keine Mittel des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnte.
Abwicklung / Antragstellung
Allgemeine Bestimmungen
Der OÖ. Härtefonds wird im Rahmen der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich abgewickelt, die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 gewährt.
Laufzeit
Die Förderungen im Rahmen des OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe können ab 16.04.2020 bis einschließlich 30.06.2020 online beantragt werden.
Erforderliche Beilagen:
- Nachweis der unbefristeten Gewerbeberechtigung (z.B.: GISA-Auszug)
- Nachweise über die Fixkosten
Formular
OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe
Für alle oö. Kleinbetriebe, die aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können.
Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233404.htm
Stand 23.4. 14:14 Uhr