Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit. Ärzte sind von der Umsatzsteuer (USt) unecht befreit. Sie müssen einerseits weiter lesen >>>
Mar 302023
Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit. Ärzte sind von der Umsatzsteuer (USt) unecht befreit. Sie müssen einerseits weiter lesen >>>
Alle Betriebe, somit auch Ärzte, müssen seit 2016 ab einem Jahresumsatz von € 15.000 je Betrieb und, wenn die Barumsätze weiter lesen >>>
Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch telefonisch erfolgen kann. Unter bestimmten Umständen sind Umsätze weiter lesen >>>
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen, die ein Arzt erhält, kann es zu umsatzsteuerlichen Pflichten kommen. Umsätze aus der Tätigkeit als weiter lesen >>>
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten unter die Umsatzsteuerbefreiung weiter lesen >>>