Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Verlängerung Saisonarbeitskräfte und deren Visa


Verlängerung der Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte

  • Die Landwirtschaft zählt zum versorgungskritischen Bereich in der aktuellen Corona-Krise.

  • Viele Saisonarbeitskräfte, für die zum Teil schon Beschäftigungsbewilligungen erteilt wurden, können aufgrund der Reisebeschränkungen nicht nach Österreich einreisen und ihre Arbeit nicht wie geplant aufnehmen.

  • Um dem drohenden Arbeitskräfteengpass weiter entgegenzuwirken, wird die zulässige Beschäftigungsdauer für jene drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land und bewilligt beschäftigt sind sowie für dringende Arbeiten benötigt werden, erweitert.

  • Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt.

  • Damit soll ein weiterer Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln geleistet werden.


Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Stand 3.4.