Apr 032020
Verlängerung der Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte
- Die Landwirtschaft zählt zum versorgungskritischen Bereich in der aktuellen Corona-Krise.
- Viele Saisonarbeitskräfte, für die zum Teil schon Beschäftigungsbewilligungen erteilt wurden, können aufgrund der Reisebeschränkungen nicht nach Österreich einreisen und ihre Arbeit nicht wie geplant aufnehmen.
- Um dem drohenden Arbeitskräfteengpass weiter entgegenzuwirken, wird die zulässige Beschäftigungsdauer für jene drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land und bewilligt beschäftigt sind sowie für dringende Arbeiten benötigt werden, erweitert.
- Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt.
- Damit soll ein weiterer Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln geleistet werden.
Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stand 3.4.