Apr 032020
 

Verlängerung der Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte

  • Die Landwirtschaft zählt zum versorgungskritischen Bereich in der aktuellen Corona-Krise.
  • Viele Saisonarbeitskräfte, für die zum Teil schon Beschäftigungsbewilligungen erteilt wurden, können aufgrund der Reisebeschränkungen nicht nach Österreich einreisen und ihre Arbeit nicht wie geplant aufnehmen.
  • Um dem drohenden Arbeitskräfteengpass weiter entgegenzuwirken, wird die zulässige Beschäftigungsdauer für jene drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land und bewilligt beschäftigt sind sowie für dringende Arbeiten benötigt werden, erweitert.
  • Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt.
  • Damit soll ein weiterer Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln geleistet werden.

Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Stand 3.4.