Apr 032020
Österreichweites Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben
- Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung ist ab 4. April 2020 untersagt – diese Bestimmung bleibt derzeit bis einschließlich 24. April 2020 in Kraft.
- Ausnahmen gibt es für Beherbergungen zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen, aus beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses.
- Weiters dürfen Personen, die sich derzeit noch in der Beherbergung befinden, für die vereinbarte Dauer in der Beherbergung bleiben.
Klarstellungen für die Gastronomie
- Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.
Corona-Hilfsfonds mit 15 Milliarden Euro
Der Corona-Hilfsfonds besteht aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von COVID-19 betroffene Unternehmen:
Garantie der Republik mit 90% Haftung für die Kreditsumme (auch für große Tourismusunternehmen)
- Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab.
- Ansprechpartner für die Unternehmen ist immer die Hausbank.
- Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.
- Die Laufzeit liegt bei 5 Jahren und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden
Zuschuss von bis zu 75% von bestimmten Betriebskosten
- Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückbezahlt werden.
- Er umfasst folgende Fixkosten: Mieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, vertragliche Zahlungsverpflichtungen die unkündbar oder betriebsnotwendig sind, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten sowie Unternehmerlohn
- Wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
- 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
- 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
- 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung
- Voraussetzungen: Umsatzeinbruch von zumindest 40%
- Registrierung ab 15.4. über das Online-Tool des AWS – bis 31.12.2020 möglich.
Kreditmoratorium
Erleichterungen für Privatpersonen und Kleinstunternehmer durch ein Kreditmoratorium
- Ansprüche auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die fällig werden, können für die Dauer von drei Monaten gestundet werden.
- Voraussetzung: Nachweisbare Einkommensaufälle aufgrund der COVID-19-Krise, die dazu führen, dass die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist
Härtefallfonds wird auf 2 Mrd. aufgestockt
- Dieses Förderungsprogramm bietet ein Sicherheitsnetz für besondere Härtefälle und wird von der WKÖ abgewickelt.
- In der ersten Phase erfolgten bereits Auszahlungen mit bis zu 1.000 Euro.
- Aktuell wurden bereits mehr als 100.000 Anträge bei der Wirtschaftskammer gestellt. Die ersten 80 Mio. Euro sind bereits ausbezahlt.
Härtefallfonds mit Phase 2 ausgeweitet:
- Verdoppelung auf 2 Mrd. Euro
- Zumindest selbstständige Tätigkeit in den letzten Jahren
- Keine Verdienst-Obergrenze als Eintrittskriterium
- Aufnahme von Jungunternehmern mit einer Gründung nach 01.01.2020
- Mehrfachversicherungen sind kein Ausschlusskriterium mehr
- Damit sollen die härtesten Folgen des Corona-Virus auf die Unternehmen zumindest zum Teil ausgeglichen werden.
- Die Beantragung startet ab 16. April 2020. Dabei wird eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für 3 Monate (max. 6.000 Euro) ermöglicht. Eventuelle Auszahlungen aus Phase 1 werden gegengerechnet.
- NEU: Auch Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten werden einen Zuschuss erhalten.
Überbrückungsfinanzierungen für Tourismusbetriebe
- Um die Tourismuswirtschaft in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und Liquidität sicherzustellen, stellt das Tourismusministerium gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Überbrückungsfinanzierungen für KMU zur Verfügung.
- Seit Mitte März bietet die ÖHT eine Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken an.
- Die dadurch entstehenden Kosten (einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent und laufende Haftungsprovision von 0,8 Prozent) werden zur Gänze vom Tourismusministerium übernommen.
- Aufgrund der hohen Nachfrage wurde der bisher verfügbare Haftungsrahmen auf 1 Mrd. Euro erhöht.
- Zudem ist eine Aufstockung der Haftungsquote des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals von 80 % auf 90 % geplant.
- Die Zinsen für den mit der Haftung verbundenen Bankkredit der Hausbank sind von den Kreditnehmern grundsätzlich selbst zu tragen, einige Bundesländer übernehmen den anfallenden Zinsendienst aus Landesmitteln.
Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stand 3.4.