Apr 032020
 

Österreichweites Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben

  • Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung ist ab 4. April 2020 untersagt – diese Bestimmung bleibt derzeit bis einschließlich 24. April 2020 in Kraft.
  • Ausnahmen gibt es für Beherbergungen zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen, aus beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses.
  • Weiters dürfen Personen, die sich derzeit noch in der Beherbergung befinden, für die vereinbarte Dauer in der Beherbergung bleiben.

 

Klarstellungen für die Gastronomie

  • Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

 

Corona-Hilfsfonds mit 15 Milliarden Euro

Der Corona-Hilfsfonds besteht aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von COVID-19 betroffene Unternehmen:

 

Garantie der Republik mit 90% Haftung für die Kreditsumme (auch für große Tourismusunternehmen)

  • Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab.
  • Ansprechpartner für die Unternehmen ist immer die Hausbank.
  • Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.
  • Die Laufzeit liegt bei 5 Jahren und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden

 

Zuschuss von bis zu 75% von bestimmten Betriebskosten

  • Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückbezahlt werden.
  • Er umfasst folgende Fixkosten: Mieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, vertragliche Zahlungsverpflichtungen die unkündbar oder betriebsnotwendig sind, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten sowie Unternehmerlohn
  • Wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
    • 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
    • 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
    • 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung
  • Voraussetzungen: Umsatzeinbruch von zumindest 40%
  • Registrierung ab 15.4. über das Online-Tool des AWS – bis 31.12.2020 möglich.

 

Kreditmoratorium

Erleichterungen für Privatpersonen und Kleinstunternehmer durch ein Kreditmoratorium

  • Ansprüche auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die fällig werden, können für die Dauer von drei Monaten gestundet werden.
  • Voraussetzung: Nachweisbare Einkommensaufälle aufgrund der COVID-19-Krise, die dazu führen, dass die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist

 

Härtefallfonds wird auf 2 Mrd. aufgestockt

  • Dieses Förderungsprogramm bietet ein Sicherheitsnetz für besondere Härtefälle und wird von der WKÖ abgewickelt.
  • In der ersten Phase erfolgten bereits Auszahlungen mit bis zu 1.000 Euro.
  • Aktuell wurden bereits mehr als 100.000 Anträge bei der Wirtschaftskammer gestellt. Die ersten 80 Mio. Euro sind bereits ausbezahlt.

 

Härtefallfonds mit Phase 2 ausgeweitet:

  • Verdoppelung auf 2 Mrd. Euro
  • Zumindest selbstständige Tätigkeit in den letzten Jahren
    • Keine Verdienst-Obergrenze als Eintrittskriterium
    • Aufnahme von Jungunternehmern mit einer Gründung nach 01.01.2020
    • Mehrfachversicherungen sind kein Ausschlusskriterium mehr
  • Damit sollen die härtesten Folgen des Corona-Virus auf die Unternehmen zumindest zum Teil ausgeglichen werden.
  • Die Beantragung startet ab 16. April 2020. Dabei wird eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für 3 Monate (max. 6.000 Euro) ermöglicht. Eventuelle Auszahlungen aus Phase 1 werden gegengerechnet.
  • NEU: Auch Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten werden einen Zuschuss erhalten.

 

Überbrückungsfinanzierungen für Tourismusbetriebe

  • Um die Tourismuswirtschaft in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und Liquidität sicherzustellen, stellt das Tourismusministerium gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Überbrückungsfinanzierungen für KMU zur Verfügung.
  • Seit Mitte März bietet die ÖHT eine Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken an.
  • Die dadurch entstehenden Kosten (einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent und laufende Haftungsprovision von 0,8 Prozent) werden zur Gänze vom Tourismusministerium übernommen.
  • Aufgrund der hohen Nachfrage wurde der bisher verfügbare Haftungsrahmen auf 1 Mrd. Euro erhöht.
  • Zudem ist eine Aufstockung der Haftungsquote des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals von 80 % auf 90 % geplant.
  • Die Zinsen für den mit der Haftung verbundenen Bankkredit der Hausbank sind von den Kreditnehmern grundsätzlich selbst zu tragen, einige Bundesländer übernehmen den anfallenden Zinsendienst aus Landesmitteln.

Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Stand 3.4.