Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/zahlungen-ins-ausland-beim-finanzamt-melden/ Export date: Thu Sep 12 9:55:25 2024 / +0000 GMT |
Zahlungen ins Ausland beim Finanzamt melden!Wenn Ihr Unternehmen für bestimmte Leistungen 2011 Zahlungen von mehr als € 100.000 ins Ausland getätigt hat, dann müssen Sie unter Umständen der Finanzverwaltung detaillierte Informationen darüber mitteilen. Die Pflicht trifft sowohl Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als auch Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts. Mitteilungspflicht bis Ende Februar Auf elektronischem Wege müssen jene Geldflüsse bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres gemeldet werden, die mehr als € 100.000 betragen (hierbei sind alle Zahlungen an einen Empfänger innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen) und die
Entfall der Mitteilungspflicht Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn bei den aufgezählten Tätigkeiten ein Steuerabzug für
vorzunehmen war. Die Mitteilungspflicht entfällt auch dann, wenn die Zahlung(en) an eine ausländische Körperschaft erfolgte(n), welche ihrerseits im Ausland einem mindestens 15%igen Ertragsteuersatz unterliegt. Eine Verletzung der gesetzlichen Meldeflicht stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des Betrags, der gemeldet hätte werden müssen (höchstens € 20.000), geahndet wird. |