Sep 262012
 

Eine wesentliche Voraussetzung für eine reibungslose Unternehmensübergabe ist die künftige Versorgung des Übergebers. Wer hier schon viele Jahre im Voraus plant, hat die Chance, eine akzeptable Altersversorgung auch unter Nutzung steuerlicher Vorteile aufzubauen.

Dabei sind Komponenten wie Ertragsbesteuerung, Sozialversicherungsbeiträge, Finanzierbarkeit oder Pensionierungszeitpunkt wesentlich. Eine Möglichkeit, bereits frühzeitig eine Eigenvorsorge für den späteren Übergeber aufzubauen, ist die betriebliche Altersvorsorge unter Einbeziehung einer Rückdeckungsversicherung. Diese kann etwa in folgenden Schritten umgesetzt werden:

Pensionszusage an Geschäftsführer einer GmbH

Eine GmbH erteilt ihrem Dienstnehmer eine Pensionszusage (direkte Leistungszusage). Dienstnehmer kann dabei auch der Geschäftsführer einer GmbH sein, der gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist, was häufig bei Familien-GmbHs der Fall sein wird. Gleichzeitig mit der Pensionszusage wird auch eine Erlebensversicherung abgeschlossen, wobei Versicherungsnehmer die GmbH als Dienstgeber ist, die versicherte Person ist der aus der Pensionszusage begünstigte Dienstnehmer bzw. der künftige Übergeber. Die GmbH leistet dann laufend Beitragszahlungen an die Versicherung und spart damit für die später fällig werdenden Pensionsleistungen an. Ein zweiter – aus steuerlichen Gründen – notwendiger Finanzierungsschritt ist die ergänzende jährliche Anschaffung von Wertpapieren durch die GmbH (steuerliche Wertpapierdeckung für Pensionszusagen). Die GmbH bildet jährlich eine steuerlich anerkannte Rückstellung, welche die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer mindert. Die damit ersparten Steuern helfen mit, die späteren Pensionszahlungen zu finanzieren.

Versicherungsanspruch und Wertpapierdepot verpfändet

Im Ergebnis wird die spätere betriebliche Pension damit Stück um Stück durch ein ansteigendes betriebliches Wertpapierdepot und einen ansteigenden Auszahlungsanspruch aus dem abgeschlossenen Rückdeckungs-Versicherungsvertrag finanziert. Damit der künftige Pensionsempfänger (also der jetzige Dienstnehmer/Geschäftsführer und gleichzeitig die versicherte Person) auch gesichert seine Pensionsleistungen erhält, werden der Versicherungsanspruch und das wachsende Wertpapierdepot von Anfang an zu seinen Gunsten verpfändet.

Pensionsleistung mit steuerlicher Unterstützung

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses kann auf diese Weise eine mit steuerlicher Unterstützung aufgebaute Pensionsleistung bezogen werden. Diese Vorteile können ein weiteres Argument zur Errichtung einer Familien-GmbH sein – jedoch immer unter Beachtung aller anderen damit verbundenen Fragestellungen. Damit kann sich etwa ein mit 25 % beteiligter geschäftsführender Gesellschafter einer Familien- GmbH selbst eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Die Finanzverwaltung lässt diese Vereinbarungen steuerlich auch bei einer 100 %-GmbH-Beteiligung (Ein-Mann-GmbH) zu.