Nov 232020
 

Die Europäische Kommission hat für das österreichische Corona-Hilfsprogramm “Fixkostenzuschuss Phase II” grünes Licht gegeben. Der Unterstützungsbetrag kann bis zu drei Millionen Euro je Firma ausmachen. Das teilte die EU-Kommission am 20.11.2020  in Brüssel mit.

Voraussetzung für den Bezug des Fixkostenzuschuss II ist, dass die Unternehmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent haben. Gedeckt werden maximal 70 Prozent der Fixkosten, bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 90 Prozent. Die Firmen dürfen sich “nicht in Schwierigkeiten” befinden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission von Freitag.

Ungedeckte Fixkosten sind Fixkosten, die einem Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraum – 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 – entstanden sind bzw. entstehen. Im selben Zeitraum dürfen sie weder durch den Deckungsbeitrag, also der Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten, noch aus anderen Quellen wie Versicherungen, befristete Beihilfemaßnahmen oder Unterstützung aus anderen Quellen gedeckt sein.

(Quelle: Wr. Zeitung)