In Österreich gibt es etwa 70.000 freie Dienstverträge. Mit 1. Jänner 2010 werden diese Dienstnehmer den echten Dienstnehmern angeglichen und somit für den Dienstgeber teurer.
Freie Dienstnehmer unterscheiden sich von echten Dienstnehmern dadurch, dass sie nicht im Betrieb eingegliedert und weitgehend frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens (Arbeitszeiten, Arbeitsort, Weisungen) sind. Für diese haben Dienstgeber hinkünftig – analog den echten Dienstnehmern – die Lohnnebenkosten Kommunalsteuer (3%), Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5%) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds zu entrichten. Dieser ist bundesländerspezifisch unterschiedlich geregelt, etwa in Wien mit 0,4%, in Niederösterreich mit 0,41% oder in Tirol mit 0,43%.