Nov 072010
 

Die Einrichtung einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenmitglieder oder die Beteiligung von Beteiligungsgemeinschaft Mitgliedern an anderen Gruppen ist ab 1.7.2010 nicht mehr möglich. Beteiligungsgemeinschaften als Gruppenträger sind weiterhin zulässig.

Die Strukturbereinigung bestehender Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschaften hat bis zum 31.12.2020 zu erfolgen. Bis dahin muss die Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschafts-Struktur unverändert bleiben (keine weiteren Mitbeteiligten, unverändertes Beteiligungsausmaß an bestehenden sowie keine neuen Beteiligungskörperschaften).

Bei Verletzung der “Einfrier”-Voraussetzungen, spätestens jedoch am 1.1.2021 wird die Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschaft aufgelöst. Beteiligungsgemeinschafts-Mitglieder, die gleichzeitig einer anderen Gruppe angehören, scheiden spätestens am 1.1.2021 aus der Beteiligungsgemeinschaft aus.