Apr 162020
Handel und Kurzarbeit
Wenn sich für MitarbeiterInnen, die derzeit in Kurzarbeit sind, Änderungen der Arbeitszeiten ergeben, melden Sie diese unbedingt vor der Änderung per E-Mail der Wirtschaftskammer Wien und der Gewerkschaft.
Beziehen sich die Änderungen auf
- MitarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis muss die Angestelltengewerkschaft und bei
- MitarbeiterInnen im Arbeiterverhältnis die Arbeitergewerkschaft informiert werden.
Achtung: Bei Mischbetrieben gelten jene Gewerkschaftsgruppen, die in Ihrem Kollektivvertrag angeführt ist.
Quelle: WKW
Stand 16.4.