Apr 162020
 

Handel und Kurzarbeit

Wenn sich für MitarbeiterInnen, die derzeit in Kurzarbeit sind, Änderungen der Arbeitszeiten ergeben, melden Sie diese unbedingt vor der Änderung per E-Mail der Wirtschaftskammer Wien und der Gewerkschaft.

Beziehen sich die Änderungen auf

Achtung: Bei Mischbetrieben gelten jene Gewerkschaftsgruppen, die in Ihrem Kollektivvertrag angeführt ist.

 

Quelle: WKW

Stand 16.4.