Mar 162020
 

Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, stellt Ihnen das Finanzministerium ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie alle steuerlichen Erleichterungen beantragen können.

Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus

Dieses können sie dann anschließend entweder an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden oder über ihren FinanzOnline Zugang hochladen.
Natürlich können die Anträge mittels der Funktionen in FinanzOnline auch direkt gestellt werden.
Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo – Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.

Die steuerlichen Erleichterungen umfassen:

  1. Herabsetzung der Vorauszahlungen
    Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, können sie die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen.
  2. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
    Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen.
  3. Zahlungserleichterungen
    Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.
  4. Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
    Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können betroffene Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.

Stand 16.3. 14:00 Uhr