Im Rahmen der vom Finanzamt unter dem Namen “Lohnsteuerprüfung” durchgeführten Betriebsprüfung, die eigentlich „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA)” heißt, wird die Abrechnung der Lohnsteuer samt Lohnabgaben, der Sozialversicherung und der Kommunalsteuer überprüft.
In den letzten Monaten hat sich die Zahl der vom Finanzamt durchgeführten GPLAs wieder erhöht. Somit sind auch Apotheken wieder verstärkt am Prüfungsplan. Die Prüfung wird grundsätzlich in den Räumen der die Apotheke vertretenden Steuerberatung durchgeführt.
Wann prüft das Finanzamt?
Zeitauswahl: Ein wesentliches Auswahlkriterium ist das Datum der letzten Prüfung. Zwar hegt die Finanz den Wunsch nach einer durchgehenden Prüfungstätigkeit mit laufenden Anschlussprüfungen, davon ist sie aber aufgrund zu geringer Personalressourcen weit entfernt.
Fallauswahl: Eine Prüfung kann sich auch aufgrund auffälliger Kriterien (etwa bestimmte Branchenkennzahlen) ergeben.
Auswahl aufgrund Kontrollmitteilungen: Wenn sich im Zuge von Prüfungstätigkeiten bei anderen Betrieben oder auch aufgrund von anonymen Anzeigen der Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei der Meldung und Abfuhr der Abgaben ergibt.
Prüfungsschwerpunkte der GPLA
1. Personaleinkauf
Das Thema, dass sich bei jeder Prüfung stellt, ist der Personaleinkauf. Wenn einem Dienstnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zur Apotheke beim Einkauf von Apothekenprodukten Rabatte gewährt werden, die anderen Endverbrauchern nicht gewährt werden, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor (Sachbezug). Dieser Sachbezug wäre daher sowohl der Lohnsteuer (inkl. Lohnabgaben) als auch der Sozialversicherung zu unterziehen. Laut den Lohnsteuerrichtlinien darf ein Rabatt nur in der Höhe gewährt werden, der auch “dritten” Dauerkunden gewährt wird (ein Vergleich mit Großkunden, die möglicherweise noch höhere Rabatte erhalten, ist nicht erlaubt). Die Finanz akzeptiert derzeit Rabatte von ca. 10% des Apothekenverkaufspreises.
2. Verwendungsgruppen
Geprüft wird die Anwendung der korrekten Verwendungsgruppe (PKA, Apothekenhilfspersonal) sowie die korrekte Einstufung der Mitarbeiter.
3. Sachbezüge
Neben dem Personaleinkauf ist insbesondere die Benutzung von apothekeneigenen Kfz durch die Mitarbeiter ein Prüfungsthema. Wenn im Betrieb der Apotheke mehr als ein Kfz angemeldet ist, wird die Finanz die Frage stellen, ob auch Apothekenmitarbeiter (insbesondere Familienmitglieder) dieses Kfz benutzen.
Zurückfordern von Lohnsteuer und Sozialversicherung
Schuldner der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge aus der GPLA-Prüfung ist immer der Arbeitgeber. Die Lohnsteuer kann allerdings vom Dienstnehmer zurückgefordert werden (ein gutgläubiger Verbrauch kann nicht eingewendet werden). Eine Rückforderung von durch den Arbeitgeber bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen ist dagegen nur schwer möglich (da meist ein zumindest fahrlässiges Arbeitgeberverschulden vorliegt).