Mar 172020
 

Maßnahmen der ÖGK

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden. Diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020.

Weitere Infos, Erreichbarkeit und Anträge: gesundheitskasse.at/corona

Stand 17.3. 12:20 Uhr