May 282020
Alle wichtigen Neuerungen beim Fixkostenzuschuss
Die Wirtschaftskammer konnte die Rahmenbedingungen für den Fixkostenzuschuss verbessern:
- Rascher Vorschuss in der 1. Tranche
- Die Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden nicht angerechnet.
- Der Zuschuss wird bereits ab einer Höhe von € 500 statt € 2.000 gewährt.
- Wer am 31. Dezember 2019 als „Unternehmen in Schwierigkeit“ gegolten hat, kann dennoch maximal € 200.000 nach der De-minimis-Beihilfenregelung beantragen.
- Beträgt der Zuschuss maximal € 12.000, können Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Bilanzbuchhalterkosten bis € 500 geltend gemacht werden.
Quelle: WKW
Stand 28.5. 12:05 Uhr