Corona und Pendlerpauschale
Auch in Zeiten von Corona-bedingten Einschränkungen behalten Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – etwa wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung – weniger häufig zurücklegen.
Grundsätzlich sind sämtliche Fahrtkosten eines Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den jährlichen Verkehrsabsetzbetrag von € 400 abgegolten. Dieser wird bei der Lohnabrechnung automatisch steuermindernd berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch ein Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist. Das große Pendlerpauschale gebührt hingegen Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Ein volles Pendlerpauschale steht im betreffenden Ausmaß dann zu, wenn der Arbeitnehmer im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Auch für Teilzeitkräfte, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren, besteht ein aliquotierter Anspruch auf Pendlerpauschale.
Höhe der Pendlerpauschale
Die Höhe der Pendlerpauschale unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer an mindestens elf Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt, beträgt
Kleines Pendlerpauschale | Großes Pendlerpauschale | |
Entfernung | Betrag/Monat | Betrag/Monat |
bei mindestens zwei km bis 20 km | 31 Euro | |
bei mindestens 20 km bis 40 km | 58 Euro | 123 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113 Euro | 214 Euro |
bei mehr als 60 km | 168 Euro | 306 Euro |
Hinweis
Mit Hilfe des Pendlerrechners auf der Homepage des Finanzministeriums https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner ist eine Berechnung der Pendlerpauschale möglich. Auf Basis der eingegebenen Daten ermittelt der Pendlerrechner, ob und in welcher Höhe das Pendlerpauschale zusteht und ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar oder unzumutbar ist.
Quelle: InfoMedia
Stand 23.4. 14:20 Uhr