Apr 162020
Rückwirkende Anträge für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe
Wie das AMS kurzfristig bekannt gegeben hat, können rückwirkende Anträge für COVID-19-Kurzarbeit mit Beginn im März 2020 nur noch bis inklusive 20. April 2020 gestellt werden. Ab dem 21. April 2020 können nur mehr Anträge eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.
Quelle: AMS
Stand 16.4. 12:45 Uhr