Jan 012011
 

Die Bestimmung der begünstigten Auslandstätigkeiten (“Montageregelung”) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Mit der Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung fällt auch die Befreiung von allen anderen Lohnnebenkosten (KommSt, DB, DZ) weg.

Die so genannte Montageregelung bewirkte bisher eine inländische Steuerbefreiung für inländische Arbeitnehmer, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland beschäftigt waren, wobei die Dauer des Auslandseinsatzes jeweils ununterbrochen länger als einen Monat betragen musste. Die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Wartung etc. war bislang dann begünstigt, wenn ein inländisches Unternehmen diese Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen im Ausland ausführte und zu diesem Zweck eigene Arbeitnehmer im Ausland einsetzte.

Befristete Übergangsbestimmung

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2010 in Kraft. Da es aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in vielen Fällen mit Auslandsbezug ohnehin zu Steuerbefreiungen im Ausland kommt und damit kein Doppelbesteuerungsproblem besteht, ist mit einer gänzlichen “Reparatur” der Bestimmung durch den Gesetzgeber nicht zu rechnen.

Allerdings sieht das Budgetbegleitgesetz 2011-2014 eine befristete Übergangsbestimmung vor. So werden 2011 noch 66% der Bezüge steuerfrei bleiben und 2012 33%. Erst ab 2013 sind dann diese Tätigkeiten zur Gänze als steuerpflichtig zu behandeln.