Die Umsatzsteuer von 10 % (statt bisher 13 %) gilt künftig für die
- Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hierfür im Beherbergungsentgelt enthalten ist;
- die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hierfür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.
Das Inkrafttreten mit 1.11.2018 bedeutet, dass der 10%-ige Umsatzsteuertarif erstmals wieder auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden ist, die nach dem 31.10.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Sie sollten zeitgerecht eine Anpassung der IT-Systeme vornehmen. Im Einzelfall kann eine Abstimmung der notwendigen Arbeitsschritte mit uns sinnvoll sein. |