Die Errichtung und Modernisierung von Kleinkraftwerken wird aufgrund der Vorgaben durch die Kiotoziele gefördert. Auch die diesbezüglichen Genehmigungen sind einfach zu erhalten.
Die Errichtung und Modernisierung von Kleinkraftwerken ist auch aus steuerlicher Sicht empfehlenswert, da derzeit zahlreiche Investitionsförderungen gewährt werden. Im ersten Schritt sollte zunächst eine Planungsrechnung erstellt werden. Diese Planungsrechnung dient als zahlenmäßiges Fundament für die Rechtsformwahl. Anhand der Höhe der zu erwartenden Gewinne, der geplanten Entnahmen bzw. Ausschüttungen und der Höhe der geplanten Geschäftsführerbezüge kann dann entschieden werden, welche Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Einzelunternehmen) für das Betreiben des Kleinkraftwerks vorteilhaft ist. Vorsteuern übersteigen Umsatzsteuern Falls im Jahr der Errichtung oder Modernisierung ein Verlust erzielt wird, besteht die Möglichkeit, den Verlust mit zukünftigen Gewinnen auszugleichen. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist der Verlustvortrag mit 3 Jahren zeitlich limitiert. |