Jul 212008
 

Im Gegensatz zu Deutschland sind in Österreich Spenden in der Regel nicht absetzbar. Dennoch gibt es auch in Österreich bestimmte Möglichkeiten, Zuwendungen für einen wohltätigen Zweck zu leisten und von der Steuer abzusetzen. Der Anwendungsbereich ist jedoch sehr eng gefasst.

Einerseits gibt es gesetzlich die Möglichkeit, Zuwendungen, die zum Zwecke der Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung gewährt werden, abzusetzen. An welche Einrichtungen diese Zuwendungen steuermindernd gewährt werden können, wird im Gesetz umfassend aufgezählt:

  • Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste
  • Forschungsförderungsfonds
  • Österreichische Akademie der Wissenschaft
  • Österreichische Nationalbibliothek, Diplomatische Akademie, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
  • Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen
  • Dachverbände zur Förderung des Behindertensports

Vereine und Einrichtungen im Bereich der Forschung und Lehre

Zusätzlich wird der Finanzverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, durch entsprechenden Bescheid andere als die bereits gesetzlich genannten Einrichtungen, nämlich Vereine und Einrichtungen im Bereich der Forschung und Lehre als begünstigte Spendenempfänger zu benennen. Die Finanzverwaltung gibt zu diesem Zweck jährlich zu Beginn des Jahres eine Liste mit dem aktuellen Stand der begünstigten Spendenempfänger heraus. Beispiele dafür sind etwa:

  • Forschungsinstitut des Wiener Roten Kreuzes
  • Forschungsinstitut VIER PFOTEN
  • Forschungsinstitut WWF Österreich
  • Diverse Krebsforschungsvereine etwa Österreichisches Forum gegen Krebs, St. Anna Kinderkrebsforschung)
  • Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte – Forschungsverein etc.

Diese Spenden können in der Einkommensteuererklärung und der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten in der eigens dafür vorgesehenen Spalte abgesetzt werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Ihnen der Spendenempfänger als Nachweis der Zuwendung eine entsprechende Bestätigung ausstellt!