Wie bereits angekündigt, ist seit 1.1.2010 für alle Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten durchführen, die Verwendung einer EORI-Nummer verpflichtend vorgesehen. Falls Sie bis jetzt noch keine EORI-Nummer beantragt haben, können Sie das auch während der Abwicklung des ersten zollrechtlich relevanten Vorgangs 2010 noch nachholen. |
Beim Ausfüllen des Antrags für eine EORI-Nummer ergeben sich öfters Probleme, die Sie aber mit unserer Anleitung einfach vermeiden können: UID-Nummer und Firmenbuchnummer OENACE-Code Im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer Beispiel: Der Einzelunternehmer Max Mustermann ist im Firmenbuch als Max Trading e.U. eingetragen. Wenn er auch als Max Trading e.U. die EORI-Nummer beantragen möchte, muss er das Formular für juristische Personen verwenden. OG/KG/GesbR Einen ausführlichen Leitfaden für die Antragsausfüllung findet man unter dem Link https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/. Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission einen E-Learning-Kurs zum Thema EORI unter dem Link http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/elearning/eori/index_de.htm zur Verfügung. |