Jan 282010
 

Wie bereits angekündigt, ist seit 1.1.2010 für alle Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten durchführen, die Verwendung einer EORI-Nummer verpflichtend vorgesehen. Falls Sie bis jetzt noch keine EORI-Nummer beantragt haben, können Sie das auch während der Abwicklung des ersten zollrechtlich relevanten Vorgangs 2010 noch nachholen.

Beim Ausfüllen des Antrags für eine EORI-Nummer ergeben sich öfters Probleme, die Sie aber mit unserer Anleitung einfach vermeiden können:

UID-Nummer und Firmenbuchnummer
Hier sind alle vorhandenen UID-Nummern einzutragen. Ist die UID-Nummer beispielsweise ATU12345678, ist U12345678 einzugeben und das jeweilige UID-Land auszuwählen. Die Firmenbuchnummer ist ohne das vorangehende Kürzel FN einzugeben.

OENACE-Code
Der OENACE-Code ist eine Kennzahl für einzelne Wirtschaftstätigkeiten und wurde 2008 allen österreichischen Unternehmen per Post zugesandt. Ist der Code dennoch nicht bekannt, kann dieser bei der Hotline der Statistik Austria unter der Telefonnummer 01/711 28 86 86 angefragt werden.

Im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer
Lautet die im Firmenbuch eingetragene Firma eines Einzelunternehmers nicht auf dessen Vor- und Nachnamen, sondern etwa auf einen Phantasienamen und möchte er auch unter dieser Firma die EORI-Nummer beantragen, muss er aus programmtechnischen Gründen das Antragsformular für juristische Personen für den Antrag wählen.

Beispiel: Der Einzelunternehmer Max Mustermann ist im Firmenbuch als Max Trading e.U. eingetragen. Wenn er auch als Max Trading e.U. die EORI-Nummer beantragen möchte, muss er das Formular für juristische Personen verwenden.

OG/KG/GesbR
Wird das Unternehmen in der Form einer OG oder KG betrieben, muss für die OG/KG selbst eine EORI-Nummer beantragt werden, auch wenn die Gesellschafter selbst bereits über eine EORI-Nummer verfügen. Für die OG/KG ist das Antragsformular für juristische Personen auszufüllen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GesbR (z.B. ARGE) kann keine eigene EORI-Nummer beantragen, diese müssen die Teilnehmer der GesbR einzeln beantragen.

Einen ausführlichen Leitfaden für die Antragsausfüllung findet man unter dem Link https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/. Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission einen E-Learning-Kurs zum Thema EORI unter dem Link http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/elearning/eori/index_de.htm zur Verfügung.