Dec 282012
 

Die Spielregeln für den Wechsel von umsatzsteuerlich pauschalierten Landwirten zur Umsatzsteuerregelbesteuerung („Umsatzsteueroption“) wurden geändert.

Der Wechsel zur und der Wechsel von der Umsatzsteuerpauschalierung zur Regelbesteuerung bewirkt bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Mähdrescher) eine Fünftel- bzw. bei Wirtschaftsgebäuden eine Zehntel- bzw. eine Zwanzigstelberichtigung, wenn mit der unternehmerischen Nutzung nach dem 31. März 2012 begonnen wurde. Die Neuregelung tritt im Jahr 2014 in Kraft.
Der Vorteil der Neuregelung liegt für den Landwirt darin, dass er sich Vorsteuern von ab dem 1.7.2013 erstmalig unternehmerisch verwendeten Investitionsgütern anteilig zurückholen kann, wenn er erst in den Folgejahren einen Optionsantrag stellt. Nachteilig für den Landwirt ist, dass er die Vorsteuer anteilig zurückzahlen muss, wenn er ab 2014 in die Umsatzsteuerpauschalierung zurückkehrt und das Wirtschaftsgut nach dem 30. Juni 2013 erstmals in seinem Unternehmen verwendet hat.

Beispiel

Ein Landwirt hat 2009 zur Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer optiert und im selben Jahr eine Halle errichtet. Im Oktober 2013 kauft er einen Traktor um € 100.000 zuzüglich 20% USt. Im Jänner 2014 wechselt er zur Umsatzsteuerpauschalierung zurück. Er muss 2014 4 Fünftel (bzw. 80%) der beanspruchten Vorsteuer für den Traktor (also € 16.000) an das Finanzamt zurückzahlen.

Empfehlung

Landwirte, die sich bereits jetzt im Regelbesteuerungssystem befinden, sollten nach Möglichkeit bis 30. Juni 2013 Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorziehen. Dadurch wird eine Vorsteuerrückrechnung bei Rückkehr zur Umsatzsteuerpauschalierung vermieden. Landwirte, die erst heuer zur Regelbesteuerung optiert haben, sollten die Vorteilhaftigkeit der Option unter den geänderten Rahmenbedingungen noch einmal durchrechnen.
Sie können gegebenenfalls noch bis spätestens 31. 12. 2012 den Optionsantrag zurückziehen. Andernfalls sind Sie 5 Jahre hindurch an das Regelbesteuerungssystem gebunden und müssen bei Rückkehr zur Pauschalierung die Vorsteuern für ab dem 1.7.2013 in Nutzung genommene Investitionsgüter anteilig an das Finanzamt zurückzahlen.