Eine gute Arztpraxis zeichnet sich neben einer erfolgreichen Behandlung der Patienten auch durch Freundlichkeit von Arzt und Personal, kurze Wartezeit sowie das Ambiente aus. Eine stilvolle Einrichtung und Gemälde an den Wänden kann aber auch die Finanz auf den Plan rufen.
Der Kauf von Kunstgegenständen ist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand und einer hohen Kapitalbindung verbunden. Auch kann es zu Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines Kunstankaufes kommen. Eine zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen führende Angemessenheitsprüfung muss nach dem Gesetz für Teppiche, Tapisserien (gewebter Wandteppich mit bildlichen Darstellungen) und Antiquitäten durchgeführt werden.
Teppiche und Tapisserien
Für Teppiche und Tapisserien werden Anschaffungskosten von maximal € 730 pro Quadratmeter als angemessen erachtet. Der unangemessene Teil ist in der Regel steuerlich nicht absetzbar. Hinsichtlich der Nutzungsdauer ist zu unterscheiden, ob eine Abnutzung (durch eine etwaige Begehung eines Bodenteppichs durch die Patienten) vorliegt oder nicht (wie beispielsweise bei Wandteppichen und Tapisserien). Liegt eine Abnutzung vor, ist in der Regel von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren auszugehen. Diese Vermutung ist widerlegbar, sodass in begründeten Fällen auch eine kürzere Nutzungsdauer denkbar ist.
Gegenstände, die älter als 150 Jahre sind
Antiquitäten werden von der Finanzverwaltung als Gegenstände, die älter als 150 Jahre sind oder einen besonderen Wert auf Grund der Herkunft aus einer besonderen Stilepoche haben, definiert. Das bloße Zurschaustellen von Antiquitäten wie Gemälden oder Ziergegenständen in betrieblichen genutzten Räumen bewirkt nicht von vornherein die Eigenschaft als Betriebsvermögen. Es muss viel mehr eine konkrete, funktionale Verbindung zum Betrieb nachgewiesen werden. Bis zu Anschaffungskosten von € 7.300 unterbleibt in der Regel eine Angemessenheitsprüfung der Höhe nach. Ob auch Kunstgegenstände, die nicht als Antiquitäten gelten (wie etwa moderne Gemälde), einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen sind, wird in der Literatur widersprüchlich diskutiert.
Steigerung des Wertes
Hinsichtlich der Nutzungsdauer von Antiquitäten und anderen Kunstgegenständen wie Gemälden oder Skulpturen ist jedoch zu beachten, dass Kunst im Gegensatz zu einem Wartezimmersessel oder einem Ordinationscomputer wertstabil ist, sie also aufgrund des Gebrauchs in der Regel nicht abgenutzt wird. Es kann sogar zu einer Steigerung des Wertes kommen.
Um diesen Unsicherheiten der steuerlichen Absetzbarkeit der besagten Luxus- und Kunstgegenstände zu entgehen, besteht die Möglichkeit der Kunstmiete oder des Kunstleasings, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut und durch wechselnden Wandschmuck Bewegung ins Haus bringen. Zusätzlich muss sich der Kunstmieter nicht um Nebenarbeiten wie Rahmung, Lieferung und Aufhängung kümmern. Beim Kunstleasing richten sich die Steuerrechtsfolgen danach, ob das Vertragsverhältnis der Miete oder dem Kauf näher steht. Mietraten für Kunstwerke werden normalerweise als Betriebsausgabe anerkannt.
Tipp: Kunst im Wartezimmer kann das Image einer Praxis positiv beeinflussen. Steuerlich kann es jedoch zu ungewollten Folgen kommen. Gerne beraten wir Sie in dieser Angelegenheit!