Mar 212020
 

Mietzinsreduktion oder -entfall bei behördlicher Schließung

Justizministerin Alma Zadic hat klargestellt, dass Mieter, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, ihren Mietzins reduzieren können. Der Vermieter trage das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. Dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu.

Quelle: 

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0192/mieten-reduzieren-in-coronakrise-ruck-erfreut-ueber-klarstellung-der-justizministerin

Stand 21.3. 11:45 Uhr