Dec 282012
 

Im Bereich der Rechnungsausstellung bringt das Abgabenänderungsgesetz 2012 mehrere Änderungen für Unternehmer.

Reverse Charge

Werden Dienstleistungen von einem inländischen Unternehmer an einen ausländischen Unternehmer erbracht, verlagert sich dadurch häufig der Leistungsort im Sinne des Umsatzsteuerrechts ins Ausland. Daher mussten bis dato Rechnungen, in welchen die Umsatzsteuerschuld auf den ausländischen Unternehmer übergegangen ist, nach den Vorschriften des ausländischen Staats erstellt werden. Durch das Abgabenänderungsgesetz wird dies ab 2013 geändert, so dass die österreichischen Vorschriften für Rechnungsausstellung zur Anwendung gelangen. Dies gilt nicht, wenn mittels Gutschrift abgerechnet wird.
Eine diesbezügliche Rechnung muss die UID-Nummer des ausländischen Unternehmers und den Hinweis, dass die Steuerschuld auf den ausländischen Unternehmer übergeht, beinhalten. Weiters darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Neu ist zudem, dass Rechnungen, die an Unternehmer aus EU-Mitgliedsstaaten gelegt werden, spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats nach Leistungserbringung verpflichtend vom Unternehmer auszustellen sind.

Umrechnungskurs

Durch das Abgabenänderungsgesetz ist durch die Angabe der Umrechnungsmethode bzw. der Angabe des umgerechneten Euro-Betrages auf der Rechnung ein zusätzliches Rechnungsmerkmal ab 2013 hinzugekommen, wenn Rechnungen in einer anderen Währung als Euro ausgestellt werden. Dies soll sicherstellen, dass der entrichtete Umsatzsteuerbetrag mit dem abziehbaren Vorsteuerbetrag übereinstimmt.