Dec 022011
 

Wer sein Geld nicht nur karitativ, sondern auch steuerwirksam einsetzen möchte, sollte noch heuer spenden. Wer jedoch Tier- und Umweltschutzorganisationen oder Feuerwehren unterstützen möchte, sollte im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit besser auf 2012 warten.

Bis Ende 2011 können folgende Spendenausgaben steuermindernd geltend gemacht werden:

  1. Als Betriebsausgabe: je 10% des Vorjahresgewinnes für den Wissenschaftsbereich (Forschung, Uni, Kunst, Museen) einerseits und für den karitativen Bereich andererseits.

  2. Als Sonderausgabe: 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den Wissenschaftsbereich (abzüglich allfälliger Spenden im betrieblichen Bereich) und 10% der Vorjahres-Gesamteinkünfte für den karitativen Bereich (ohne Abzug!).


Beispiel

Überschuss aus Vermietung

€ 20.000

Steuerpflichtige Einkünfte gesamt

€ 120.000

Mögliche Spenden:
10% des Gewinns als Betriebsausgabe für Forschung, Kunst

€ 10.000

10% der restlichen Einkünfte als Sonderausgabe für Forschung, Kunst

€ 2.000

10% des Gewinns als Betriebsausgabe für karitative Zwecke

€ 10.000

10% der Gesamteinkünfte als Sonderausgabe für karitative Zwecke

€ 12.000

Maximal steuerlich absetzbare Spenden

€ 34.000


2012 erweiterter Kreis der Begünstigten, aber eingeschränkte Absetzbarkeit

Ab nächstem Jahr wirken sich auch Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger aus dem Bereich Umwelt- und Tierschutz (sofern diese in der entsprechenden Liste des Finanzministeriums eingetragen sind) sowie an Freiwillige Feuerwehren steuerlich aus. Allerdings können nur noch einheitlich 10% des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben und 10% der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben (unter Anrechnung jener Spenden, die Betriebsausgaben sind) angesetzt werden. Unter Bezugnahme auf das obige Beispiel bedeutet dies, dass ab 2012 nur mehr Spenden von € 12.000 steuermindernd wirken.