May 122020
Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit
- Für die Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai 2020 hinaus wird über eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt.
- Die technische Abwicklung für die Verlängerung wird über das eAMS-Konto erfolgen.
- Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden muss, wird derzeit ausgesetzt.
Quelle: WKW
Stand 12.5. 15:48 Uhr